MCC-IT Christian Böttger IT Beratungs- und Dienstleistungen: Objektiv, Ehrlich, Fair & Unabhängig

AGB

AGB der Firma MCC-IT Christian Böttger

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma MCC-IT Christian Böttger – nachstehend  Dienstleister genannt – mit jedem Vertragspartner (Unternehmer oder privat) – nachstehend Auftraggeber oder Kunde – genannt.

1.2
Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen Widerspruch erhebt.

1.3
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind immer auf der Homepage des Dienstleisters unter https://mcc-it.de veröffentlicht.

2. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß einer spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht avisiert und wird nicht begründet.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.
Vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief, Fax oder E-Mail.

3.2
Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Angebot oder ggf. Dienstleistungsvertrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1
Der Vertrag bzw. die Leistung beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2
Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages bzw. der Leistung ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen des Vertragspunktes 4.2 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür werden 84,- netto Euro pro Stunde und pauschal 672,- Euro netto für einen Tag vereinbart.

4.3
Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags § 611 ff. BGB.

4.4
Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung, oder zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt, ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbankgemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5
Bei einer Mahnung belaufen sich die Mahngebühren pauschal auf 10,- Euro netto pro Mahnung.

4.6
Fahrtkosten werden dem Auftraggeber mit 0,40 Euro netto pro Kilometer in Rechnung gestellt.

4.7
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.8
Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von mcc-it Christian Böttger nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.

4.9
Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung, Anfang der Beratungsleistungen, etc. für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich zum 15. des jeweiligen Monates zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. Nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

4.10
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.

4.11
Arbeitsstunden werden mit 84,- € netto je Stunde vergütet, bzw. ggf. nach einem im Angebot angegebenen Preis. Arbeitseinheiten werden in 15 Minuten Taktung abgerechnet. Arbeitsleistungen an Wochenenden (Samstag und Sonntag), sowie gesetzlichen Feiertagen, werden mit einem Zuschlag von 25% der Arbeitsstundenvergütung berechnet. Fahrzeiten werden anteilig je nach Angebot berechnet.

5. Leistungsumfang

5.1
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2
Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Jedoch besteht keine Haftung seitens des Dienstleisters für jegliche so entstandene Schäden.

5.4
Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail Korrespondenz an. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

6. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

6.1
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

6.2
Der Dienstleister ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Ferner verpflichtet sich der Dienstleister keine persönlichen Daten des Kunden ohne seine Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.

6.3
Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen.

6.4
Werden im Rahmen eines Auftrages arbeiten am Rechner (sowohl Hard- als auch Softwarearbeiten) und/oder an den Peripheriegeräten des Kunden übernommen, so verpflichtet sich der Kunde für eine Sicherung der Datenbestände vor dem Einsatz.

7. Lizenzbestimmungen

7.1
Der Kunde versichert, dass er im Besitz der Lizenzrechte, der zu installierenden Software ist, für Urheberrechtsverletzungen ist der Kunde verantwortlich. Entsprechende Pflichterfüllung obliegt dem Kunden.

7.2
Der Kunde stellt dem Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

8. Haftung

8.1
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

8.2
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.3
Bei jeglichen verbauten Komponenten gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen der Hersteller.

8.4
Für jegliche Schäden die trotz ordnungsgemäßem Einbau von Komponenten bzw. Installationen entstehen, besteht keine Haftung seitens des Dienstleisters.

8.5
Die Beratungsleistungen des Dienstleisters erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Die endgültige Entscheidung und Beauftragung aufgrund einer Beratungsleistung eines weiteren Dienstleisters/einer Sache/eines Auftrages/etc. obliegt einzig dem Auftraggeber. Es besteht keine Haftung seitens des Dienstleisters.

9. Gerichtsstand

9.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

9.3
Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für aus der im Auftrag des Kunden durchgeführten Installationen von Software und/oder Treibern, sowie für Folgeschäden, die aus dem Einbau oder Umbau von Hardware resultieren, sofern der Dienstleister nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Für eine Beseitigung von Folgeschäden wird eine zumutbare Frist zwischen dem Kunden und dem Dienstleister vereinbart.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel

11.1
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: 02.12.2023
Gültigkeit ab 02.12.2023

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